In jedem ersten Vierteljahr des Geschäftsjahres hat der Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Die Einberufung der Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand durch Veröffentlichung mit Angabe der Tagesordnung und zwar in mindestens einer der Steinheimer Tageszeitungen.
Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung muss folgende Punkte enthalten:
a. Verlesen und Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung,
b. Geschäftsberichte des Vorstandes,
c. Entlastung des Vorstandes,
d. Vorstandswahlen,
e. Kassenprüferwahlen,
f. Bekanntgabe des Haushaltsvoranschlags und dessen Genehmigung,
g. Beschlussfassung über vorliegende Anträge,
h. Verschiedenes.